Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 das Verbot der ge-schäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe. Das Recht auf selbstbe-stimmtes Sterben wiederum schließe das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und sich hierbei Hilfe bei Dritten zu holen. Ein Gesetz zur Regulie-rung der Suizidhilfe konnte bisher nicht auf den Weg gebracht werden.
Was bedeutet selbstbestimmtes Sterben aus palliativpraktischer und ge-sellschaftlicher Perspektive? Welche Bedeutung hat die Frage nach dem Umgang mit Anfragen nach assistiertem Suizid aus ethischer Perspektive? Vor welche Herausforderungen sind Hospizdienste, Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und Krankenhäuser im Umgang mit Anfragen zur Begleitung von Menschen mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid gestellt?
Dr. Manfred Baumann, Fachlicher Leiter der Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e. V., wird den Gästen in Vortrag und anschließender Diskussion die-ses Thema näherbringen und aufkommende Fragen beantworten.
Termin: Freitag, 7. November 2025, 19.00 Uhr
Ort: Kelter, Hofgasse 22, 74376 Gemmrigheim
Veranstalter: Gemeinde Gemmrigheim und Ambulanter Hospiz-dienst Neckar-Stromberg e.V.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, um eine Spende für die Arbeit des Ambulanten Hospizdienstes wird gebeten.
Bei dringenden Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Telefon.
Ein Anrufbeantworter ist geschaltet und wird regelmäßig abgehört.
Adresse
Ambulanter Hospizdienst
Neckar - Stromberg e.V.
Schillerstraße 15
74357 Bönnigheim
Spendenkonto
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