Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben. Damit wurde entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben umfasst. Dazu gehört auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der ärztlich assistierte Suizid ist damit seit dem 26. Februar 2020 in Deutschland erlaubt und es gibt bisher keine gesetzliche Regelung dazu.
Dr. Baumann, fachlicher Leiter der Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e.V., hat den ca. 100 interessierten Gästen in der Gemmrigheimer Kelter viele Informationen zu diesem Thema gegeben. Unter anderem betonte er, die Wichtigkeit, Menschen mit einem Suizidgedanken nicht alleine zu lassen und versuchen herauszufinden, was der Grund für diesen Wunsch ist. Oftmals könne durch eine Haltung des Zuwendens klar werden, dass diesem Wunsch Angst, Überforderung oder Einsamkeit zugrunde liegen. Durch aktive Nachbarschaftlichkeit sowie Angebote der Palliativversorgung und Hospizbegleitung könne viel Leid gelindert werden.
Der Ambulante Hospizdienst und die Gemeinde Gemmrigheim bedanken sich bei allen Gästen für ihr großes Interesse an einem hochaktuellen Thema.

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